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Dr. Sascha Hantschel
Rechtsanwalt & Notar
Julian Wollny
Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht
Hantschel & Wollny
Rechtsanwälte & Notar · Berlin
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Notariat · Unternehmen

Gesellschaftsgründung notariell beurkunden

OHG, KG, UG, GmbH oder AG gründen – notarielle Beratung, Beurkundung des Gesellschaftsvertrags und Anmeldung zum Handelsregister.

Die Wahl der richtigen Gesellschaftsform ist eine der wichtigsten Entscheidungen bei der Unternehmensgründung. Sie hat Auswirkungen auf Haftung, Geschäftsführung, Kapitalbedarf, steuerliche Behandlung und Finanzierungsmöglichkeiten.

Wir begleiten Sie als Gründer, Unternehmer und Investor bei der rechtssicheren Gründung von Personen- und Kapitalgesellschaften und unterstützen Sie von der ersten Beratung bis zur Eintragung im Handelsregister.

Welche Gesellschaftsformen gibt es?

Grundsätzlich wird zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften unterschieden.

Personengesellschaften

Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Die offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine Personengesellschaft für den Betrieb eines Handelsgewerbes durch mindestens zwei Gesellschafter.

Gründung durch mindestens zwei Gesellschafter
Kein gesetzlich vorgeschriebenes Mindestkapital
Flexible gesellschaftsvertragliche Gestaltung
Grundsätzlich gemeinschaftliche Geschäftsführung

Haftung: Die Gesellschafter haften persönlich, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch mit ihrem gesamten Privatvermögen.

Kommanditgesellschaft (KG)

Die Kommanditgesellschaft (KG) besteht aus mindestens einem persönlich haftenden Gesellschafter (Komplementär) und mindestens einem beschränkt haftenden Gesellschafter (Kommanditist).

Gründung durch mindestens zwei Gesellschafter
Kein gesetzlich vorgeschriebenes Mindestkapital
Flexible gesellschaftsvertragliche Gestaltung
Geschäftsführung durch den Komplementär

Haftung: Der Komplementär haftet persönlich und unbeschränkt. Der Kommanditist haftet grundsätzlich nur bis zur Höhe seiner im Handelsregister eingetragenen Hafteinlage.

Kapitalgesellschaften

Unternehmergesellschaft (UG haftungsbeschränkt)

Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine besondere Form der GmbH und wird häufig als „Mini-GmbH" bezeichnet.

Stammkapital ab 1 € – nur Bargründung möglich
Stammkapital muss in voller Höhe aufgebracht werden
Anmeldung zum Handelsregister erforderlich
Besonders für Existenzgründer geeignet
Verpflichtung zur Gewinnrücklage zum Aufbau des Stammkapitals einer späteren GmbH

Haftung: Grundsätzlich haftet nur das Gesellschaftsvermögen. Eine persönliche Haftung der Gesellschafter besteht grundsätzlich nicht.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Die GmbH zählt zu den häufigsten Gesellschaftsformen in Deutschland.

Stammkapital mindestens 25.000 €, davon mindestens 12.500 € bei Gründung einzuzahlen
Bar- und Sachgründung möglich
Anmeldung zum Handelsregister erforderlich
Hohe Akzeptanz im Geschäftsverkehr
Für kleine und mittelständische Unternehmen besonders geeignet

Haftung: Grundsätzlich haftet nur das Gesellschaftsvermögen.

Aktiengesellschaft (AG)

Die AG eignet sich insbesondere für größere Unternehmen oder Unternehmen mit mehreren Investoren. Die rechtlichen Anforderungen sind deutlich umfangreicher als bei einer GmbH.

Kapitalbeteiligung über Aktien
Mindestgrundkapital 50.000 €
Bestellung von Vorstand und Aufsichtsrat erforderlich
Anmeldung zum Handelsregister
Hohe Kapitalbeschaffungsmöglichkeiten

Haftung: Die Gesellschaft haftet grundsätzlich nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen.

Welche Gesellschaftsform ist die richtige?

Welche Gesellschaftsform sinnvoll ist, hängt insbesondere ab von:

Anzahl der Beteiligten
Gewünschter Haftungsbegrenzung
Kapitalbedarf
Steuerlichen Aspekten
Geplanter Unternehmensgröße
Finanzierung und Investorenstruktur

Ablauf der Gesellschaftsgründung im Notariat

1. Persönliche Beratung und Vorbesprechung

Zu Beginn besprechen wir gemeinsam die geplante Unternehmensstruktur, die gewünschte Gesellschaftsform, Beteiligungsverhältnisse, Geschäftsführungsregelungen, Haftungsfragen und individuelle Gestaltungsmöglichkeiten.

2. Erstellung der Gründungsunterlagen

Auf Grundlage der Besprechung erstellen wir die erforderlichen Gründungsunterlagen und übersenden diese den Beteiligten vorab zur Prüfung. Hierzu gehören insbesondere Gründungsprotokoll, Gesellschaftsvertrag oder Satzung, Beschlüsse, Gesellschafterliste und Handelsregisteranmeldung.

3. Notarielle Beurkundung

Die Gründung von Kapitalgesellschaften bedarf grundsätzlich der notariellen Beurkundung. Im Beurkundungstermin erläutern wir die Unterlagen, beantworten offene Fragen und achten auf eine rechtssichere Gestaltung.

4. Vollzug durch das Notariat

Nach der Beurkundung übernehmen wir den weiteren Vollzug der Gründung: elektronische Anmeldung zum Handelsregister, Einreichung der erforderlichen Unterlagen, Kommunikation mit dem Registergericht und Überwachung der Handelsregistereintragung.

Beratung zur Unternehmensgründung im Notariat

Die Gründung eines Unternehmens wirft zahlreiche rechtliche und wirtschaftliche Fragen auf. Wir begleiten Sie bei der Wahl der passenden Gesellschaftsform und sorgen für eine rechtssichere und effiziente Umsetzung Ihrer Unternehmensgründung.