Die Wahl der richtigen Gesellschaftsform ist eine der wichtigsten Entscheidungen bei der Unternehmensgründung. Sie hat Auswirkungen auf Haftung, Geschäftsführung, Kapitalbedarf, steuerliche Behandlung und Finanzierungsmöglichkeiten.
Wir begleiten Sie als Gründer, Unternehmer und Investor bei der rechtssicheren Gründung von Personen- und Kapitalgesellschaften und unterstützen Sie von der ersten Beratung bis zur Eintragung im Handelsregister.
Welche Gesellschaftsformen gibt es?
Grundsätzlich wird zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften unterschieden.
Personengesellschaften
Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Die offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine Personengesellschaft für den Betrieb eines Handelsgewerbes durch mindestens zwei Gesellschafter.
Haftung: Die Gesellschafter haften persönlich, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch mit ihrem gesamten Privatvermögen.
Kommanditgesellschaft (KG)
Die Kommanditgesellschaft (KG) besteht aus mindestens einem persönlich haftenden Gesellschafter (Komplementär) und mindestens einem beschränkt haftenden Gesellschafter (Kommanditist).
Haftung: Der Komplementär haftet persönlich und unbeschränkt. Der Kommanditist haftet grundsätzlich nur bis zur Höhe seiner im Handelsregister eingetragenen Hafteinlage.
Kapitalgesellschaften
Unternehmergesellschaft (UG haftungsbeschränkt)
Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine besondere Form der GmbH und wird häufig als „Mini-GmbH" bezeichnet.
Haftung: Grundsätzlich haftet nur das Gesellschaftsvermögen. Eine persönliche Haftung der Gesellschafter besteht grundsätzlich nicht.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Die GmbH zählt zu den häufigsten Gesellschaftsformen in Deutschland.
Haftung: Grundsätzlich haftet nur das Gesellschaftsvermögen.
Aktiengesellschaft (AG)
Die AG eignet sich insbesondere für größere Unternehmen oder Unternehmen mit mehreren Investoren. Die rechtlichen Anforderungen sind deutlich umfangreicher als bei einer GmbH.
Haftung: Die Gesellschaft haftet grundsätzlich nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen.
Welche Gesellschaftsform ist die richtige?
Welche Gesellschaftsform sinnvoll ist, hängt insbesondere ab von:
Ablauf der Gesellschaftsgründung im Notariat
1. Persönliche Beratung und Vorbesprechung
Zu Beginn besprechen wir gemeinsam die geplante Unternehmensstruktur, die gewünschte Gesellschaftsform, Beteiligungsverhältnisse, Geschäftsführungsregelungen, Haftungsfragen und individuelle Gestaltungsmöglichkeiten.
2. Erstellung der Gründungsunterlagen
Auf Grundlage der Besprechung erstellen wir die erforderlichen Gründungsunterlagen und übersenden diese den Beteiligten vorab zur Prüfung. Hierzu gehören insbesondere Gründungsprotokoll, Gesellschaftsvertrag oder Satzung, Beschlüsse, Gesellschafterliste und Handelsregisteranmeldung.
3. Notarielle Beurkundung
Die Gründung von Kapitalgesellschaften bedarf grundsätzlich der notariellen Beurkundung. Im Beurkundungstermin erläutern wir die Unterlagen, beantworten offene Fragen und achten auf eine rechtssichere Gestaltung.
4. Vollzug durch das Notariat
Nach der Beurkundung übernehmen wir den weiteren Vollzug der Gründung: elektronische Anmeldung zum Handelsregister, Einreichung der erforderlichen Unterlagen, Kommunikation mit dem Registergericht und Überwachung der Handelsregistereintragung.
Beratung zur Unternehmensgründung im Notariat
Die Gründung eines Unternehmens wirft zahlreiche rechtliche und wirtschaftliche Fragen auf. Wir begleiten Sie bei der Wahl der passenden Gesellschaftsform und sorgen für eine rechtssichere und effiziente Umsetzung Ihrer Unternehmensgründung.