Die lebzeitige Übertragung von Immobilien oder sonstigem Vermögen auf Kinder oder Ehegatten ist ein wichtiger Bestandteil einer vorausschauenden Vermögens- und Nachfolgeplanung. Durch eine frühzeitige Überlassung können familiäre, wirtschaftliche und steuerliche Ziele gezielt gestaltet sowie spätere Streitigkeiten im Erbfall vermieden werden.
Wir begleiten Sie bei der rechtssicheren Gestaltung von Schenkungen und Überlassungsverträgen und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine individuelle Lösung für Ihre Vermögensnachfolge.
Warum kann eine lebzeitige Überlassung sinnvoll sein?
Eine frühzeitige Übertragung von Vermögen kann aus unterschiedlichen Gründen sinnvoll sein.
Steuerliche Vorteile und Nutzung von Freibeträgen
Bei Schenkungen gelten – ebenso wie im Erbfall – persönliche Steuerfreibeträge. Diese Freibeträge können grundsätzlich alle zehn Jahre erneut genutzt werden.
Derzeit gelten insbesondere folgende Freibeträge:
Durch eine frühzeitige und gegebenenfalls gestaffelte Vermögensübertragung lässt sich die steuerliche Belastung häufig erheblich reduzieren. Gerade bei Immobilienvermögen oder größeren Vermögenswerten kann eine langfristige Nachfolgeplanung erhebliche steuerliche Vorteile bieten.
Vermeidung späterer Streitigkeiten und geordnete Vermögensnachfolge
Eine lebzeitige Vermögensübertragung ermöglicht klare Regelungen bereits zu Lebzeiten. Dadurch können spätere Streitigkeiten innerhalb der Familie, Unsicherheiten bei der Erbfolge sowie Konflikte innerhalb einer Erbengemeinschaft häufig vermieden werden.
Welche Absicherungsmöglichkeiten gibt es?
Auch nach einer Übertragung bestehen zahlreiche Möglichkeiten, sich wirtschaftlich und persönlich abzusichern. Die Übergeber müssen die Immobilie oder die Nutzungsmöglichkeiten nicht vollständig aufgeben.
Nießbrauch
Durch einen vorbehaltenen Nießbrauch kann der Übergeber die Immobilie weiterhin umfassend nutzen und insbesondere selbst bewohnen oder vermieten. Der Nießbrauch zählt zu den häufigsten Sicherungsinstrumenten bei Immobilienübertragungen innerhalb der Familie.
Wohnrecht
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, ein Wohnungsrecht zu vereinbaren. Hierdurch bleibt das Recht erhalten, die Immobilie oder bestimmte Räume weiterhin selbst zu bewohnen. Das Wohnrecht kann z.B. lebenslang bestellt und im Grundbuch eingetragen werden.
Rückforderungsrechte
Häufig werden vertragliche Rückforderungsrechte vereinbart, beispielsweise für den Fall einer Veräußerung ohne Zustimmung, einer Insolvenz des Erwerbers, einer Scheidung oder des Vorversterbens des Erwerbers. Hierdurch kann verhindert werden, dass das übertragene Vermögen dauerhaft außerhalb des Kreises der Familie gelangt.
Weitere Gestaltungsmöglichkeiten
Darüber hinaus können insbesondere geregelt werden:
Jede Vermögensnachfolge sollte individuell auf die familiäre und wirtschaftliche Situation abgestimmt werden.
Ablauf einer Immobilienübertragung oder Schenkung im Notariat
1. Persönliche Beratung und Vorbesprechung
Zu Beginn erfolgt ein persönliches Gespräch mit dem Notar. Dabei werden die familiäre Situation, die Vermögensverhältnisse, gewünschte Absicherungen sowie mögliche Gestaltungsmöglichkeiten besprochen.
2. Erstellung eines Vertragsentwurfs
Auf Grundlage der Besprechung erstellen wir einen individuellen Überlassungs- oder Schenkungsvertrag und übersenden diesen den Beteiligten vorab zur Prüfung. Offene Fragen und Änderungswünsche können anschließend gemeinsam besprochen werden.
3. Notarielle Beurkundung
Die Übertragung von Immobilien bedarf der notariellen Beurkundung. In einem gemeinsamen Termin mit allen Beteiligten wird der Schenkungsvertrag vom Notar vorgelesen und erläutert sowie am Ende von den Beteiligten genehmigt und unterzeichnet. Selbstverständlich können hierbei Fragen gestellt und bis zur Unterzeichnung auf Wunsch Änderungen vorgenommen werden.
4. Vollzug durch das Notariat
Nach der Beurkundung übernehmen wir den weiteren Vollzug der Urkunde. Hierzu gehören insbesondere die Einholung ggf. erforderlicher Genehmigungen, Kommunikation mit Behörden und Grundbuchamt, Stellung der Grundbuchanträge, Überwachung der Eigentumsumschreibung sowie Mitteilungen an steuerliche Stellen.
Individuelle Beratung zur Vermögensnachfolge
Jede Familie und jede Vermögenssituation ist unterschiedlich. Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Gestaltung Ihrer Vermögensnachfolge und entwickeln gemeinsam mit Ihnen individuelle Lösungen für die Übertragung von Immobilien und Vermögen auf Kinder, Ehegatten oder andere Angehörige.